Verordnung der BH Steyr-Land

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land,
mit welcher zur Vermeidung einer drohenden Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Menschen durch eventuell vorhandene Kriegsrelikte im Bereich der Gefahrenstellen am Gaflenzbach der Gemeingebrauch eingeschränkt wird.

Mit 01.08.2023 ist die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land, mit welcher zur Vermeidung einer drohenden Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Menschen durch eventuell vorhandene Kriegsrelikte im Bereich der Gefahrenstellen am Gaflenzbach der Gemeingebrauch eingeschränkt wird, in Kraft getreten. Diese beinhaltet im Wesentlichen ein Verbot des Betretens von Gefahrenbereichen (Mündung Gaflenzbach / Enns). 


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04.08.2023 08:38