Lärmschutzverordnung

rasenmähen

Rasenmähen auch am Wochenenden? Muss nicht sein! Jeder Gemeindebürger hat sich Erholung verdient. Lärmbelästigungen durch Rasenmähen oder störenden Lärm ist daher an Samstagen ab 15:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zu unterlassen. Dazu finden Sie die gültige Lärmschutzverordnung im Download. Wir danken für Ihr Verständnis. 

Lärmschutzverordnung[2].pdf herunterladen (0.57 MB)

06.07.2022 08:00