Heizkostenzuschuss ab 1. Oktober beantragen

Heizkostenzuschuss beantragen

Sozial bedürftige Menschen werden in der Heizperiode 2024/2025 mit einem 
Heizkostenzuschuss von € 200,00 unterstützt.

Dieser kann von 1. Oktober bis 30. November 2024 (nur online) hier beantragt werden.
(Achten Sie auf die korrekte Eingabe der Daten (Namen, Geburtsdaten, IBAN), damit die automatische Überprüfung entsprechend erfolgen kann.)

Ältere und weniger computeraffine Personen können den Zuschuss natürlich weiterhin im Gemeindeamt beantragen. 

AntragstellerInnen benötigen bei der Antragstellung folgende Informationen:
+ Name/n und Geburtsdaten aller Personen, mit Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse
+ die genaue Höhe des Jahresbruttoeinkommens 2023 aller Personen, die im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
+ die Bankverbindung (IBAN) an die der Oö. Heizkostenzuschuss ausbezahlt werden soll.


Einen Zuschuss können Personen mit eigenem Haushalt erhalten, die seit zumindest 1. September 2024 den Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben. Ein Haushalt besteht aus der antragstellenden Person und allenfalls jenen Personen, die laut Zentralem Melderegister ihren Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse haben. Nebenwohnsitze werden nicht berücksichtigt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2023 je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet:

    Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis € 19.070,00 
    Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis € 26.940,00

  • Die Prüfung des Antrages erfolgt mittels automatisierter Unterstützung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird der Zuschuss genehmigt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut im SEPA-Raum, das im Antrag bekanntzugeben ist. (keine Barauszahlung möglich)

  • Es wird das Jahresbruttoeinkommen im Jahr 2023 pro Haushalt zur Berechnung herangezogen. Nicht zum Jahreseinkommen zählen Familienbeihilfe, Pflegegeld und sonstige Beihilfen.

01.10.2024 11:59